1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Für die Fotobox Vermietung durch Fotobox-Berlin-Mieten.de gelten ausschließlich die nachfolgenden Miet-, Zahlungs- und Leistungsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird schon jetzt widersprochen. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber sie bestätigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens mit der Entrichtung der Reservierungsgebühr gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
2 Vertragsumfang
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag und den hierzu gehörenden Anlagen. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.
3 Mietbedingungen
1) Gegenstand des Vertrages sind die im Vertrag aufgeführten Einzelgeräte, Systeme und Anlagen zur Miete. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
2) Die Mietzeit beginnt und endet an den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten.
3) Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden, zu bezahlen. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
4) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstätten-Verordnung etc.)
5) Der Auftraggeber hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Auftraggeber. Auch eine vom Auftragnehmer installierte Stromverteilung entbindet den Auftraggeber nicht von dieser Haftung. Für die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Auftraggeber verantwortlich.
6) Die Mietsache darf ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.
7) Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.
8) Der Verkauf und die Verpfändung sind untersagt. Von der Pfändung durch Inanspruchnahme Dritter oder dem Verlust ist der Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Auftraggeber.
9) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Auftraggeber.
10) Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache in Gänze oder zum Teil hat der Auftraggeber den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen der Mietsache storniert werden müssen (z.B., weil die Mietsache noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Auftraggeber auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Auftragnehmer zu benachrichtigen.
11) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
12) Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
13) Der Auftragnehmer haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Auftragnehmers bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment.
14) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Leistungsstörungen entbinden den Auftraggeber nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises. Hat der Auftraggeber die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
15) Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Auftraggeber beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Auftragnehmers.
4 Serviceleistungen
1) Der Auftraggeber hat während des kompletten Mietzeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Auftragnehmers übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
2) Der Auftraggeber stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
3) Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes.
5 Stornierung / Kündigung
1) Der Auftraggeber hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich oder mit unserem Online-Widerrufsformular zu kündigen (Stornierung). In diesem Fall ist ein Ausfallhonorar zu entrichten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts und die Höhe des Ausfallhonorars ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post oder per E-Mail an den Auftragnehmer unter der o.a. Anschrift oder per E-Mail (info@fotobox-berlin-mieten.de) . Das Ausfallhonorar staffelt sich wie folgt:
innerhalb 10 Tage vor Buchungstermin: 100 % des Auftragswertes
Der Vertrag kann vom Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Auftraggeber die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer unmöglich macht.
2) Der Auftragnehmer kann bei einer erhöhten und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Auftraggeber Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit der Besucher oder anderer Beteiligter, insbesondere nach bau- oder polizeirechtlichen Vorschriften, dienen oder dienen würden, oder vom Auftraggeber zu vertretende Mängel festgestellt wurden, die die Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden könnten, oder der Auftraggeber Umstände verschwiegen hat, die für die Beurteilung der Gefahrenlage und/oder der Ausstattung der Produktion von Bedeutung sind.
6 Abholung der Mietsache
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Abholmöglichkeit seitens des Auftraggebers. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, unmöglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
7 Rückgabe der Mietsache
1) Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurückgegebene Mietgegenstände werden auf Kosten des Auftraggebers gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
2) Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Auftraggeber unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Auftragnehmer für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Die Rückgabe erfolgt, falls nicht anders Vereinbart am Folgewerktag.
3) Verzichtet der Auftraggeber auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Auftragnehmer erstellte Bestandsaufnahme an.
4) Defekte, fehlende oder durch Verschmutzung unbrauchbar gewordene Requisiten werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe der Fotobox zurückgelassen werden.
8 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
1) Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen.
2) Mit der Einwilligung des Vertrages wird die volle Rechnungssumme fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Absprache eine Kaution vom Auftraggeber zu verlangen.
4) Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Auftragnehmer gestattet, jegliche Nutzung und Veröffentlichung der Bilddaten zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. Der Zugang zu Online-Galerien wird in diesem Fall sofort gesperrt. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren zu verlangen, darüber hinaus kann der Auftragnehmer für den fälligen Betrag Verzugszinsen (10 % p.a.) verlangen.
5) Der Auftraggeber kann gegen die Forderungen des Auftragnehmers nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
9 Haftungsbegrenzung
1) Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
2) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten.
3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
10 Urheberrecht und Nutzungsrecht
1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
2) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer. Dies gilt auch für wesentliche Veränderungen oder Bearbeitungen des Bildes (z.B. durch Montage oder elektronische Bearbeitung). Bei der Verwendung der Werke hat der Auftragnehmer Anspruch, als Urheber benannt zu werden. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3) Die Rohdaten bzw. die Negative verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
4) Der Auftraggeber weist die Teilnehmer am Veranstaltungsort darauf hin, mit der Nutzung der Aufnahmegeräte automatisch ihre Einwilligung (Recht am eigenen Bild) zur Veröffentlichung ihres Fotos in der passwortgeschützten Online-Galerie weiterzugeben.
5) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber über die Dauer von mindestens zwei Wochen eine passwortgeschützte Webgalerie auf der Online-Seite des Auftragnehmers zur Verfügung. Mit Ablauf des Monats kann die Webgalerie ohne weitere Nachricht an den Auftraggeber je nach Serverkapazitäten durch den Auftragnehmer gelöscht werden.
6) Dem Auftraggeber wird, je nach Wunsch, entweder während der Veranstaltung und somit für alle Gäste zugänglich oder nach der Veranstaltung das Passwort per E-Mail zur Onlinegalerie mitgeteilt.
7) Der Auftraggeber kann per E-Mail das vorzeitige Löschen aller oder einzelner Bilder aus der Webgalerie verlangen.
11 Widerrufsrecht und Folgen des Widerrufs
1) Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ein Widerrufsformular liegt dem Vertrag bei. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist per Post absendet. Der Widerruf ist zu richten an Daniel Gresser Fotobox-Berlin-Mieten.de, Simon-Bolivar-Straße 1, 13055 Berlin.
2) Im Falle eines Widerrufs durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer alle geleisteten Anzahlungen und Gebühren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Widerrufsmitteilung dieses Vertrags bei ihm eingegangen ist. Wurden vor dem Widerruf bereits Dienstleistungen teilweise oder vollständig durch den Auftragnehmer erbracht, so sind diese vom Auftraggeber in voller Höhe zu vergüten.
12 Datenschutz
1) Alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden gespeichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
13 Schlussbestimmungen
1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Berlin (Deutschland).
2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts.
4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die der weggefallenen möglichst nahekommt und zulässig ist.